Ihre Investition im Bereich Einbruchschutz sowie entsprechende Präventivmaßnahmen werden von staatlicher Seite durch verschiedene Förderprogramme unterstützt.
Antragstopp für Zuschuss Einbruchschutz (455-E)
Aktuell sind die Fördermittel erschöpft und stehen nicht mehr zur Verfügung. Daher können Sie ab sofort keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Privatpersonen, die Ihr Eigenheim vor einem Einbruch schützen wollen, können mit insgesamt bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz für Bestandsgebäude rechnen.
Die Zuschüsse unterliegen einer Staffelung:
Statt eines Zuschusses durch das Programm "455-E Einbruchschutz – Investitionszuschuss" können Sie alternativ einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Dafür können Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit" nutzen, welches barrierereduzierende Maßnahmen und Einbruchsicherheit fördern will.
Die Zuschüsse müssen stets vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden! Bei allen Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Kosten für Investitionen von mind. 500 Euro pro Antrag bis max.15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst. Vorrausgesetzt wird, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Einen Flyer zum Thema Einbruchschutz im PDF-Format finden Sie hier: "Einbruchschutz zahlt sich aus"
Tipp: "Die Förderung für Einbruchschutz kann mit anderen Förderungen, wie z. B. der Förderung für energieeffizientes Sanieren, kombiniert werden. Etwa wenn Sie neue, abschließbare Fenster benötigen, können Sie zusätzlich dafür mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" Fördergelder beantragen und somit von insgesamt mehr Fördermitteln profitieren."
Der Einbau einbruchhemmender/ barrierearmer Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich durch das Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" gefördert. Dabei können Sie zwischen den Programmen "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261 - 262)" und "Energieeffizient Sanieren (BEG vom BAFA)" wählen.Einfach ausgedrückt werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland gefördert.
Vorraussetzung für die Fördermöglichkeit ist, dass Sie eine Privatperson sind.
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